1.
Voraussetzungen
Dieser Onlineshop richtet sich an gewerbetreibende Pyrotechniker mit einem Erlaubnisschein (§7 SprengG), Wiederverkäufer, Erlaubnisscheininhaber und Endkunden mit einer Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Feuerwerk, außerhalb der gesetzlichen Verkaufstage. Registrieren sich zunächst in unserem Onlineshop. Liegt ein Nachweis vor, schalten wir Sie frei.
2.
Unterlagen zusenden
Als Pyrotechniker senden Sie uns eine Kopie des gültigen Erlaubnisscheines nach §7 SprengG. Gewerbetreibende, die Artikel bei uns zum Wiederverkauf bestellen möchten, reichen eine Kopie des gültigen Gewerbescheines ein. Händler mit Schein F3 senden uns eine Kopie der Erlaubnis sowie des Gewerbescheins zu. Endkunden senden uns eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb von Feuerwerk.
3.
Los geht´s
Sobald uns ein Nachweis vorliegt, werden wir je nach Erlaubnis die Artikel freischalten und Sie können bequem bei uns einkaufen.
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